Deadlines der Corona Hilfsprogramme des Bundes – wie ist der aktuelle Stand bei Überbrückungshilfe I-III sowie Novemberhilfe und Dezemberhilfe?
Die Antragsfristen der Corona Hilfsprogramme des Bundes für von den Coronamaßnahmen und der Pandemie betroffene Unternehmen und Selbstständige wurden verlängert. Folgende Deadlines sind zu beachten:
- Überbrückungshilfe I : keine Anträge mehr möglich
- Überbrückungshilfe II : Anträge können noch bis zum 31. März 2021 gestellt werden
- Überbrückungshilfe III / Neustarthilfe: 31. August 2021
- Novemberhilfe: Anträge können noch bis zum 31. März 2021 gestellt werden
- Dezemberhilfe: Anträge können noch bis zum 31. März 2021 gestellt werden
Sie wollen eines dieser Hilfsprogramme nutzen? November- und Dezemberhilfe können Sie bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro selber beantragen, sofern Sie bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. Auf der Website des BMWi finden Sie ein Tool auf dem Sie herausfinden können, ob Sie den Antrag selber stellen können.
Im Normalfall werden Sie einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwalt) brauchen, um die Leistungen beantragen zu können.
Sofern Sie einen prüfenden Dritten brauchen, der für Sie den Antrag stellt, dann werden Sie in folgenden Verzeichnissen fündig:
- Bundesweiter Steuerberater-Suchdienst
- Berufsregister für Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer
- Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) e.V.
- Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis
Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Unterstützung bei der Antragsstellung? Dann melden Sie sich einfach bei uns ( Kontakt ). Wir freuen uns auf Sie!