COVID19 – Spezialberatung für herausfordernde Zeiten / Überbrückungshilfe

Unterstützung bei der Abwehr von COVID19-Folgen

Durch die Coronakrise sind viele Selbstständige und Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Um zu verhindern, dass weite Teile der deutschen Wirtschaft in Probleme geraten, wurde das größte Hilfspaket der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland aufgelegt. Der Umfang der Maßnahmen beträgt insgesamt 353,3 Milliarden Euro und der Umfang der Garantien insgesamt 819,7 Milliarden Euro ( Quelle ) .

Wenn Sie sich orientieren wollen, finden Sie unten eine gute Übersicht über die aktuellen Staatshilfen für Unternehmen aller Größen.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung der Hilfen. Aufgrund der Verbindung aus betriebswirtschaftlichem und juristischem Knowhow können wir Ihnen auch dabei helfen handfeste Maßnahmen gegen eine drohende Insolvenz zu ergreifen. Aber auch eine Insolvenz ist nicht zwangsläufig das Ende. Vielmehr ist sie oft eine gute Möglichkeit angeschlagene Unternehmen wieder auf die Beine zu bringen. Sprechen Sie uns an.

Kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler erhalten umfangreiche und schnelle Unterstützung:

Der Bund stellt 50 Milliarden Euro bereit, um Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler zu ermöglichen. Damit werden einmalig für bis zu drei Monate Zuschüsse zu den Betriebskosten gewährt, die auch nicht zurückgezahlt werden müssen. Diese Soforthilfe ergänzt die Programme der Länder. Die Anträge werden in dem Bundesland gestellt, in dem der Firmensitz ist.

Hinweis: Seit September 2020 sind die bis dahin geltenden Höchstgrenzen entfallen, um auch kleinen Firmen mit hohen Fixkosten besser zu helfen ( Quelle ).

Zur Sicherung von Lebensunterhalt und Unterkunft Selbstständiger erhalten diese leichter Zugang zur Grundsicherung. Für sechs Monate erfolgt keine Vermögensprüfung.

Einige Bundesländer, wie z.B. NRW haben Sonderprogramme aufgesetzt, die auch den Unternehmerlohn beinhalten ( Link zu NRW-Hilfen ).

Die Auszahlung der Leistungen soll rasch erfolgen.

Detailinfos für Soloselbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/soloselbststaendige-freiberufler-kleine-unternehmen.html

Detailinfos für kleine Unternehmen finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/kleine-mittlere-grosse-unternehmen.html

Infos zu den Überbrückungshilfen für kleine Unternehmen finden Sie hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Die Realwirtschaft wird umfassend unterstützt, um Unternehmen und Beschäftigte sowie ihre Arbeitsplätze zu schützen:

Der Bund hat einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds gegründet, der sich vor allem an große Unternehmen richtet und betragsmäßig hohe Hilfen gewähren kann. Er ergänzt die bereits bestehenden Liquiditätshilfen über die Sonderprogramme. Dieser Fonds enthält:

  • Refinanzierung von bereits beschlossene KfW-Programme mit bis zu 100 Milliarden Euro
  • 100 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen
  • 400 Milliarden Euro für Bürgschaften
  • Über die staatliche KfW-Bank wurde ein Milliarden-Hilfsprogramm zur Verfügung gestellt, um Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler Liquidität zur Verfügung zu stellen. Hierfür stellt die KfW in unbegrenzter Höhe verschiedene Kreditprogramme bereit. Dies soll insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen, die unverschuldet in finanzielle Probleme geraten sind. Betroffene Unternehmen erhalten die Kredite über ihre Hausbank. Dort können sie bei Bedarf auch auf Bürgschaften zurückgreifen.


Detailinfos für mittlere und große Unternehmen finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/kleine-mittlere-grosse-unternehmen.html

Infos zu den Überbrückungshilfen für mittlere und große Unternehmen finden Sie hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Selbstständige

Zur Verbesserung ihrer Liquidität bekommen Unternehmen jeder Größe steuerliche Hilfen. Für unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen gilt bis Ende 2020:

  • Bereits geleistete Steuervorauszahlungen können teilweise zurückerstattet werden.
  • Die Höhe von Steuervorauszahlungen kann angepasst werden.
  • Finanzbehörden gewähren Stundungen von Steuerschulden.
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen werden verzichtet.